Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Schäden melden
Volltext
Defekte oder nicht ordnungsgemäß funktionierende Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden.
Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese der Straßenverkehrsbehörde oder der Straßenbaubehörde melden.
Bei akuter Gefahr können Sie auch die Polizei oder die Gemeindeverwaltung informieren.
Das kann zum Beispiel betreffen:
- Ampeln / Lichtsignalanlagen
- Ausfall
- Taktung fehlerhaft
- einzelne Lichter defekt
- Ruftaste defekt
- Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
- Ampelmast verdreht oder schief
- Verkehrsschilder beziehungsweise Verkehrszeichen
- Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
- Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
- Verkehrsschild ausgeblichen
- Verkehrsschild reflektiert nachts nicht
- Mast verdreht oder schief
- Verkehrsschild zugewachsen
- fehlerhafte Straßenmarkierungen
- Defekte an
- der Beleuchtung von Fußgängerüberwegen beziehungsweise Zebrastreifen
- Parkscheinautomaten
- Schranken, Sperrpfosten und Absperrgeländern
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie melden eine Störung oder Beschädigung bei der Straßenverkehrs- oder Straßenbaubehörde, der Gemeindeverwaltung oder der Polizei.
- Beschreiben Sie die Beschädigung.
- Machen Sie eine genaue Ortsangabe.
- Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
;Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
23.04.2026;13.05.2026Zuständigkeit
Straßenbauämter Schwerin, Stralsund und Neustrelitz, Landräte, Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte sowie die Bürgermeister von Güstrow, Neustrelitz, Parchim und Waren als zuständige Straßenverkehrsbehörde
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Fachgebiet 31.50 - Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg
Zuständiger Mitarbeiter
Herr A. Fiedler (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt)
038322 54-131
038322 54-703