Förderung der Teilnahme an Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beantragen
Volltext
Was wird gefördert?
Das Land fördert überregionale Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, wenn diese den kinder- und jugendgemäßen Bedürfnissen nach Erholung, gemeinsamen Unternehmungen und Bildung Rechnung tragen. Dabei sollen insbesondere sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Antragsteller von überregionalen Maßnahmen können ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe (Vereine/Verbände) sein. Eine Antragsstellung durch die Bürger ist nicht möglich.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Übersicht Antragsunterlagen - Landesjugendplan (LJP) - Förderung von FerienfreizeitenProjektförderungen im Bereich Jugend
Formulare
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
03.07.2019Zuständigkeit
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Zuständige Stelle(n)
Abteilung LAGuS 2 - Förderangelegenheiten
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt