Förderung der Teilnahme an Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beantragen


Volltext

Was wird gefördert?

Das Land fördert überregionale Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, wenn diese den kinder- und jugendgemäßen Bedürfnissen nach Erholung, gemeinsamen Unternehmungen und Bildung Rechnung tragen. Dabei sollen insbesondere sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche gefördert werden.

Wer wird gefördert?

Antragsteller von überregionalen Maßnahmen können ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe (Vereine/Verbände) sein. Eine Antragsstellung durch die Bürger ist nicht möglich.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung


Fachlich freigegeben am

03.07.2019

Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Abteilung LAGuS 2 - Förderangelegenheiten
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt