Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden


Volltext

Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Einzug als Nebenwohnung bei Ihrer zuständigen Meldebehörde anmelden.

Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Nebenwohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine von Ihnen bevollmächtige Person. Sie können Ihre neue Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Spezielle Hinweise für Amt Franzburg-Richtenberg:

Bei Bezug eines Mietobjekts bitte die ausgefüllte und vom Vermieter unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung mitbringen.


Voraussetzungen

Für den Online-Dienst gelten folgende Voraussetzungen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

kostenlos


Verfahrensablauf

Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person gegebenenfalls mit Vollmacht vertreten:

Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung:

Spezielle Hinweise für Amt Franzburg-Richtenberg:

Bei Bezug eines Mietobjekts bitte die ausgefüllte und vom Vermieter unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung mitbringen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Minuten.


Fristen

Sie müssen Ihre neue Nebenwohnung innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der Wohnung anmelden.


Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja (außer bei automatisiertem Melderegister)
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Spezielle Hinweise für Amt Franzburg-Richtenberg:

Bei Bezug eines Mietobjekts bitte die ausgefüllte und vom Vermieter unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung mitbringen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

17.10.2023

Zuständigkeit

Sie müssen sich bei der für Ihren Wohnort (Nebenwohnung) zuständigen Meldebehörde anmelden.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.


Ansprechpunkt

Sie müssen sich bei der für Ihren Wohnort (Nebenwohnung) zuständigen Meldebehörde anmelden.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständige Mitarbeiter

Frau L. Albrecht (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-156
Telefax 038322 54-703

Frau N. Glimm (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-132
Telefax 038322 54-703