Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beantragen


Formulare

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die Bürgergeld nach dem SGB XII beziehen, wenden sich bitte an den Eigenbetrieb Jobcenter.

Kontaktdaten Eigenbetrieb Jobcenter: Telefonnummer: 03831 463970

                                                              E-Mailadresse: jobcenter@jc-vr.de.

 

Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die folgende Leistungen erhalten

- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

- Wohngeld

- Kinderzuschlag

- Asylbewerberleistungen nach AsylbLG

wenden sich bitte an den Landkreis Vorpommern-Rügen.

Kontaktdaten Landkreis Vorpommern-Rügen: Telefonnummer: 03831 115

                                                                          E-Mailadresse: but@lk-vr.de.

 

Antragsformulare des Landkreises Vorpommern-Rügen für Bildung und Teilhabe finden Sie unter dem folgenden Link:

 


Handlungsgrundlage(n)


Hinweise (Besonderheiten)

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die Bürgergeld nach dem SGB XII beziehen, wenden sich bitte an den Eigenbetrieb Jobcenter.

Kontaktdaten Eigenbetrieb Jobcenter: Telefonnummer: 03831 463970

                                                              E-Mailadresse: jobcenter@jc-vr.de.

 

Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die folgende Leistungen erhalten

- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

- Wohngeld

- Kinderzuschlag

- Asylbewerberleistungen nach AsylbLG

wenden sich bitte an den Landkreis Vorpommern-Rügen.

Kontaktdaten Landkreis Vorpommern-Rügen: Telefonnummer: 03831 115

                                                                          E-Mailadresse: but@lk-vr.de.


Weiterführende Informationen

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die Bürgergeld nach dem SGB XII beziehen, wenden sich bitte an den Eigenbetrieb Jobcenter.

Kontaktdaten Eigenbetrieb Jobcenter: Telefonnummer: 03831 463970

                                                              E-Mailadresse: jobcenter@jc-vr.de.

 

Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die folgende Leistungen erhalten

- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

- Wohngeld

- Kinderzuschlag

- Asylbewerberleistungen nach AsylbLG

wenden sich bitte an den Landkreis Vorpommern-Rügen.

Kontaktdaten Landkreis Vorpommern-Rügen: Telefonnummer: 03831 115

                                                                          E-Mailadresse: but@lk-vr.de.


Fachlich freigegeben am

28.06.2024

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Hinweis:

Die Abwicklung von Zahlungsmodalitäten bei Leistungen der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erfolgt in M-V über die sogenannte Bildungskarte. Ein dort bereitgestelltes Teilhabebudget ermöglicht eine geförderte Beteiligung an diversen Vereins-, Kultur-, Freizeit und Nachhilfeangeboten. Die von den zuständigen Ämtern (Kommunen beziehungsweise Jobcenter) bereitgestellte elektronische Karte kann von den Leistungsberechtigten für die Zahlung der bewilligten Leistungen genutzt werden. Die teilnehmenden Leistungsanbieter rechnen die in Anspruch genommenen Leistungen mit den entsprechenden Ämtern ab.

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Voraussetzungen

Einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben grundsätzlich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn sie beziehungsweise ihre Eltern zum Zeitpunkt des Antrags eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:

Altersgrenze für Bedarfe der Bildung: Vollendung des 25. Lebensjahres, diese gilt nur für Schülerinnen und Schüler im Rechtskreis des SGB II/Bürgergeldes

Altersobergrenze für Leistungen der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (Angebote aus Kultur, Sport und Freizeit): Vollendung des 18. Lebensjahres

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die Bürgergeld nach dem SGB XII beziehen, wenden sich bitte an den Eigenbetrieb Jobcenter.

Kontaktdaten Eigenbetrieb Jobcenter: Telefonnummer: 03831 463970

                                                              E-Mailadresse: jobcenter@jc-vr.de.

 

Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die folgende Leistungen erhalten

- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

- Wohngeld

- Kinderzuschlag

- Asylbewerberleistungen nach AsylbLG

wenden sich bitte an den Landkreis Vorpommern-Rügen.

Kontaktdaten Landkreis Vorpommern-Rügen: Telefonnummer: 03831 115

                                                                          E-Mailadresse: but@lk-vr.de.


Fristen

Gemäß § 37 Absatz 2 SGB II werden Leistungen nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, wozu auch die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zählen, wirkt auf den Ersten des Monats zurück.

Der Antrag auf Leistungen für die Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gemäß § 28 Absatz 7 SGB II wirkt, soweit daneben andere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erbracht werden, auf den Beginn des aktuellen Bewilligungszeitraums zurück (§ 37 Absatz 2 Satz 3 SGB II).

Die Sozialhilfe, mit Ausnahme der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, setzt gemäß § 18 Absatz 1 SGB XII ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder den von ihm beauftragten Stellen bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen. Die Voraussetzung der Leistung des persönlichen Schulbedarfs liegt insoweit ab Kenntnis des Trägers der Sozialhilfe über den Bedarf vor.

Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 34 Absatz 2 und 4 bis 7 SGB XII werden auf Antrag erbracht. Das heißt, eine Antragstellung ist notwendig bei

Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.


Volltext

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Familien mit geringem Einkommen den Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe und Bildung erleichtern. Als Eltern beziehungsweise berechtigte Person haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Unterstützung zu beantragen. Diese betrifft folgende Bereiche:

Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

Bis maximal zum 25. Lebensjahr:

In der Regel ist die Schülerbeförderung durch die Träger der Schülerbeförderung abgedeckt. Eine Übernahme der erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen als Leistung des Bildungs- und Teilhabepaketes wird nachrangig gewährt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die Bürgergeld nach dem SGB XII beziehen, wenden sich bitte an den Eigenbetrieb Jobcenter.

Kontaktdaten Eigenbetrieb Jobcenter: Telefonnummer: 03831 463970

                                                              E-Mailadresse: jobcenter@jc-vr.de.

 

Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die folgende Leistungen erhalten

- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

- Wohngeld

- Kinderzuschlag

- Asylbewerberleistungen nach AsylbLG

wenden sich bitte an den Landkreis Vorpommern-Rügen.

Kontaktdaten Landkreis Vorpommern-Rügen: Telefonnummer: 03831 115

                                                                          E-Mailadresse: but@lk-vr.de.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern


Verfahrensablauf

Die Bildungs- und Teilhabeleistungen müssen gesondert beantragt werden. Dies gilt nicht für den persönlichen Schulbedarf bei SGB II- und SGB XII- Leistungsbeziehenden. Anträge sind für jedes Kind gesondert erforderlich.

Trägerschaft wie auch Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes liegen in M-V vollständig in alleiniger Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte. Anträge stellen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Behörde oder wenden sich für eine Beratung und Antragstellung an den Bürgerservice/ das Bürgeramt Ihres Wohnortes. Antragsformulare und weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie außerdem im Internet auf den Seiten der Landkreise und kreisfreien Städte und direkt bei den zuständigen Stellen.

Sollten sich Ihre persönlichen Verhältnisse ändern, sollten Sie dies unverzüglich der zuständigen Stelle mitteilen. Das betrifft insbesondere

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die Bürgergeld nach dem SGB XII beziehen, wenden sich bitte an den Eigenbetrieb Jobcenter.

Kontaktdaten Eigenbetrieb Jobcenter: Telefonnummer: 03831 463970

                                                              E-Mailadresse: jobcenter@jc-vr.de.

 

Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die folgende Leistungen erhalten

- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

- Wohngeld

- Kinderzuschlag

- Asylbewerberleistungen nach AsylbLG

wenden sich bitte an den Landkreis Vorpommern-Rügen.

Kontaktdaten Landkreis Vorpommern-Rügen: Telefonnummer: 03831 115

                                                                          E-Mailadresse: but@lk-vr.de.


Zuständigkeit

Trägerschaft und Umsetzung des Bildungspakets liegen vollständig in der Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte.

Bitte erfragen Sie in Ihrem Rathaus oder Bürgeramt beziehungsweise im Jobcenter die zuständige Ansprechperson für die Leistungen aus dem Bildungspaket.

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die Bürgergeld nach dem SBG II beziehen, wenden sich bitte an den Eigenbetrieb Jobcenter.

Kontaktdaten Eigenbetrieb Jobcenter:  Telefonnummer: 03831 463970

  E-Mailadresse: jobcenter@jc-vr.de

 

Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die folgende Leistungen erhalten

- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

- Wohngeld

- Kinderzuschlag

- Asylbewerberleistung nach AsylbLG

wenden sich bitte an den Landkreis Vorpommern-Rügen.

Kontaktdaten Landkreis Vorpommern-Rügen: Telefonnummer: 03831 115

 E-Mailadresse: but@lk-vr.de.


Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

In der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II/Bürgergeld) wird im Wesentlichen auf eine gesonderte Beantragung der Bildungs- und Teilhabeleistungen verzichtet. Alle Leistungen des Bildungspakets gelten durch den Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld als gleichzeitig (stillschweigend) mitbeantragt. Lediglich für mehrtägige Klassenfahrten ist weiterhin ein gesonderter Antrag notwendig. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Leistung auch rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung erbracht werden kann, selbst wenn der Bedarf erst später im Laufe des Bewilligungszeitraums konkretisiert wird.

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die Bürgergeld nach dem SGB XII beziehen, wenden sich bitte an den Eigenbetrieb Jobcenter.

Kontaktdaten Eigenbetrieb Jobcenter: Telefonnummer: 03831 463970

                                                              E-Mailadresse: jobcenter@jc-vr.de.

 

Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die folgende Leistungen erhalten

- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

- Wohngeld

- Kinderzuschlag

- Asylbewerberleistungen nach AsylbLG

wenden sich bitte an den Landkreis Vorpommern-Rügen.

Kontaktdaten Landkreis Vorpommern-Rügen: Telefonnummer: 03831 115

                                                                          E-Mailadresse: but@lk-vr.de.


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 45.30 - Telefonservice 115/BuT
Adresse
Bahnhofstr. 12/13
18507 Grimmen, Stadt