Fernlehrgänge: Änderungen der tatsächlichen Umstände für die Zulassung eines Fernlehrganges mitteilen


Volltext

Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden.

Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, beispielsweise eine Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Eine wesentliche Änderung bei einem Fernlehrgang ist eingetreten.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Zulassung wesentlicher Änderungen: 50% vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 200,00 Euro


Bearbeitungsdauer

Bis zu 3 Monaten


Fristen

Die Zulassung gilt als erteilt, wenn nicht in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden wurde.


Formulare


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Leiter der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)


Fachlich freigegeben am

30.11.2012

Zuständigkeit

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Peter-Welter-Platz 2

50676 Köln

Tel.: +49 221 921207-0

Fax.: +49 221 921207-20

E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de


Ansprechpunkt

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Peter-Welter-Platz 2

50676 Köln

Tel.: +49 221 921207-0

Fax.: +49 221 921207-20

E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de


Zuständige Stelle(n)

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Adresse
Peter-Welter-Platz 2
50676 Köln, Stadt