Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen


Volltext

Mit einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) können Sie Ihren Aufenthaltsstatus nachweisen.

Der elektronische Aufenthaltstitel wird als Plastikkarte im Scheckkartenformat ausgestellt. Er enthält einen Chip, auf dem folgende Angaben gespeichert sind:

Dadurch verfügt der eAT über eine Online-Ausweisfunktion, mit der Sie Online-Dienstleistungen nutzen können. Ihre persönlichen Daten sind dabei zuverlässig vor Diebstahl und Missbrauch geschützt. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist freiwillig. Bei ungeklärter Identität wird der eAT immer mit deaktivierter Online-Ausweisfunktion ausgestellt.

Der eAT ist so lange gültig, wie Ihr befristeter Aufenthaltstitel. Ist Ihr Aufenthaltstitel unbefristet, ist der eAT maximal 10 Jahre gültig. Danach muss er neu ausgestellt werden.

Ändert sich etwas an Ihren Angaben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) können Sie die Online-Ausweisfunktion im Internet nutzen. Sie sollten die Online-Ausweisfunktion Ihres eAT bei Verlust oder Diebstahl sperren lassen. Dies können Sie beim zuständigen Kundenzentrum vornehmen oder rund um die Uhr telefonisch bei der Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

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Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

29.01.2026;08.06.2026

Zuständigkeit

Ausländerbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 35.20 - Ausländerangelegenheiten
Adresse
Marienstr. 1
18439 Stralsund, Hansestadt