Kraftfahrzeug: Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

27.11.2025

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Auch Versicherungsunternehmen oder die zuständig örtliche Zulassungsbehörde können Auskunft erteilen bzw. Informationen geben.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Gebühr

Gebühr
5.1 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Die Auskunft bei den Zulassungsbehörden sowie aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beträgt je angefragtes Kraftfahrzeug und Anhänger 5,10 EUR.


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Fahrzeugregisterauskunft können Sie stellen

Wenn Sie die Auskunft beim ZFZR beantragen, müssen Sie Ihren Antrag schriftlich stellen:

Wenn Sie die Auskunft über die kennzeichenführende örtliche Zulassungsbehörde des betreffenden Fahrzeugs beantragen möchten, informieren Sie sich dort über das jeweilige Verfahren.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag über die örtliche Zulassungsbehörde oder das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) müssen Sie folgende Angaben machen.

Für die einfache Registerauskunft:

Für die erweiterte Registerauskunft:


Voraussetzungen

Sie erklären und belegen in einer Sachverhaltsdarstellung glaubhaft, dass Sie die Daten zur Verfolgung Ihrer Rechtsansprüche benötigen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie schuldhaft oder nicht schuldhaft an einem Unfall oder Schaden im Straßenverkehr beteiligt sind.


Volltext

Wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind oder im Straßenverkehr ein Schaden entsteht, kann es sein, dass Sie die Daten von Fahrzeugen oder Halterinnen beziehungsweise Haltern benötigen. Dies gilt auch, wenn Sie zum Beispiel mit dem Fahrrad oder zu Fuß am Straßenverkehr teilnehmen.

Dafür können Sie eine Fahrzeugregisterauskunft beantragen

Sie können eine einfache oder eine erweiterte Fahrzeugregisterauskunft beantragen.

Eine einfache Fahrzeugregisterauskunft ist anhand eines Fahrzeugkennzeichens oder einer Fahrzeug-Identifizierungsnummer möglich. Sie erhalten Auskunft über bestimmte gespeicherte Fahrzeugdaten sowie Daten zu Halterinnen und Haltern. Die Auskunft beinhaltet zum Beispiel folgende Daten:

Sie müssen erklären, dass Sie diese im Zusammenhang mit einem Unfall oder einem Schaden für eine versicherungstechnische oder juristische Auseinandersetzung benötigen. Gegebenenfalls müssen Sie dies nachweisen.

In Einzelfällen ist eine erweiterte Fahrzeugregisterauskunft möglich. Im Gegensatz zur einfachen Fahrzeugregisterauskunft ist diese auch anhand von Personalien der Fahrzeughalterin beziehungsweise des Fahrzeughalters möglich. Sie erhalten Auskünfte über weitere Fahrzeugdaten sowie Daten von Halterinnen und Haltern, zum Beispiel

Hierfür müssen Sie Ihre besonderen Gründe nachweisen. 

Sie können eine Auskunft beantragen, wenn ein Schaden eintritt, egal, ob Sie diesen verursacht haben oder eine andere Person. Der Schaden kann sowohl während einer Fahrt als auch beim Parken entstanden sein. Dabei ist es unerheblich, ob er im öffentlichen Straßenraum oder auf einem privaten Gelände oder Grundstück stattgefunden hat.


Bearbeitungsdauer


Zuständige Stelle(n)

Zulassungsbehörde
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt