Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen


Volltext

Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das gilt auch, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.

Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 besitzen, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi oder einen Mietwagen fahren oder für den gebündelten Bedarfsverkehr.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll, zusätzlich:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Verfahrensablauf

Der Antrag ist bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) schriftlich oder - soweit dies von Ihrer zuständigen Behörde angeboten wird - elektronisch per Online-Antrag zu stellen.

Im Falle einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular über Ihre Fahrerlaubnisbehörde.

Für einen Online-Antrag steht Ihnen das MV-Serviceportal unter dem Link https://www.mv-serviceportal.de/ zur Verfügung. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

Nach Prüfung der vollständigen Unterlagen und dem Vorliegen aller erforderlichen Voraussetzungen erteilt die Führerscheinstelle Ihnen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Für nähere Informationen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stelle.


Fachlich freigegeben am

18.06.2026;06.08.2026

Hinweise (Besonderheiten)

Der Nachweis der Fachkunde ist bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für den Fall, dass die Erlaubnis für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll, vorübergehend - und zwar bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Möglichkeit zur Ablegung des kleinen Fachkundenachweises - ausgesetzt. Der Fachkundenachweis ist jedoch nachzuholen, sobald dieser erworben werden kann.


Zuständigkeit

Fahrerlaubnisbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte


Zuständige Stelle(n)

Führerscheinbehörde
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt