Fahrerlaubnis: Ausstellung


Volltext

Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür in aller Regel eine Fahrerlaubnis oder eine Prüfbescheinigung. Fahrerlaubnisse werden für eine jeweilige Klasse erteilt und können in bestimmten Fällen befristet werden. Als Nachweis der Erteilung dienen der ausgehändigte Führerschein oder die Prüfbescheinigung, die beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen sind.


Erforderliche Unterlagen

Allgemein:

beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, T und L zusätzlich:

beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen C, C1, CE, C1E zusätzlich:

beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

Die Unterlagen erhalten Sie von:


Handlungsgrundlage(n)


Voraussetzungen

Die Fahrerlaubnis kann für die jeweilige Klasse erteilt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber

Ausnahmen:

Beim Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung. Bei der Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E bedarf es jeweils nur einer praktischen Prüfung. Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf Klasse A2 oder der Klasse A2 auf Klasse A bedarf es jeweils nur einer praktischen Prüfung, soweit der Bewerber seit mindestens zwei Jahren Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse A1 bzw. A2 war.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Erteilung der Fahrerlaubnis ist kostenpflichtig. Es fallen Gebühren und Auslagen an, deren Höhe sich nach dem Verwaltungsaufwand bemisst, in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) niedergelegt ist und von der Fahrerlaubnisbehörde festgesetzt wird. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. In den erhobenen Gebühren sind nicht die Kosten für die Fahrerlaubnisprüfung der Technischen Prüfstelle, für ärztliche Bescheinigungen und Gutachten, den Sehtest oder für die Schulung in Erster Hilfe enthalten. Diese Kosten sind gesondert bei den Prüf-, Untersuchungs-, Gutachterstellen oder Ausbildungsstätten zu entrichten. Die Entgelte der Fahrschulen für die Prüfungsfahrt werden nach den Geschäftsbedingungen der Fahrschulausbildung erhoben.

Spezielle Hinweise für Amt Franzburg-Richtenberg:

Es wird eine Gebühr in Höhe von 43,40 Euro bei der Ersterteilung fällig. Möchten Sie, dass Ihnen der Führerschein nach Hause versandt wird, können zusätzliche Kosten in Höhe von 2,76 - 4,85 Euro entstehen.

Die Gebühr muss sofort bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Fahrerlaubnisbehörde beglichen werden.