Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Wohnung abmelden


Volltext

Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie: - als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben - in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden - aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Abmeldung: gebührenfrei


Fristen

Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.


Verfahrensablauf

Sie können die Abmeldung online oder postalisch dem Beitragsservice mitteilen:

Online:

Postalisch:

Die übermittelten Daten zum Beitragskonto werden im Beitragsservice bearbeitet. Eine Antwort zu der Abmeldung erhalten Sie per Post.


Formulare


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

09.05.2023

Hinweise (Besonderheiten)

Bei einem Umzug nehmen Sie Ihr Beitragskonto automatisch mit. Das bedeutet, Sie brauchen Ihr Beitragskonto für die Wohnung nicht abzumelden.

Oder sind Sie in eine Wohnung gezogen, für die bereits Rundfunkbeiträge gezahlt werden? In diesem Fall teilen Sie uns bitte die Beitragsnummer und den Namen des Beitragszahlers mit.


Zuständigkeit

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Postanschrift

50656 Köln, Stadt
+49 1806 999-55510