Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Gemeinde.

 

Mitglieder
 •  Nils Lewing, Bürgermeister
 •  Manuel Hagedorn, 1. stellv. Bürgermeister
 •  Kerstin Wussow, 2. stellv. Bürgermeisterin
 •  Silva Liedtke
 •  Igor Hein
 •  Andre Beyer
 •  Thomas Wussow
 •  Regina Hagedorn
 •  Daniel Hagedorn
 
Aufgaben

Die Gemeindevertretung ist für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig und überwacht die Durchführung ihrer Entscheidungen, soweit nicht durch Gesetz, Hauptsatzung oder Beschluss der Gemeindevertretung eine Übertragung auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister stattgefunden hat.

Wichtig sind, neben den der Gemeindevertretung gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, Angelegenheiten, die aufgrund ihrer politischen Bedeutung, ihrer Auswirkungen oder als Grundlage für Einzelentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gemeinde sind.

rechtliche Grundlage

Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004

Hauptsatzung der Gemeinde Wendisch-Baggendorf

Gemeindevertretung

 

Die Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Gemeinde.

Mitglieder
 •  Frau Kathrin Jacobs, Bürgermeisterin
 •  Herr Jerome Martens, 1. stellv. Bürgermeister
 •  Herr Björn Brüdgam, 2. stellv. Bürgermeister
 •  Herr Oliver Himmelreich
Aufgaben

Die Gemeindevertretung ist für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig und überwacht die Durchführung ihrer Entscheidungen, soweit nicht durch Gesetz, Hauptsatzung oder Beschluss der Gemeindevertretung eine Übertragung auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister stattgefunden hat.

Wichtig sind, neben den der Gemeindevertretung gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, Angelegenheiten, die aufgrund ihrer politischen Bedeutung, ihrer Auswirkungen oder als Grundlage für Einzelentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gemeinde sind.

rechtliche Grundlage

Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004

Hauptsatzung der Gemeinde Weitenhagen

 

Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Gemeinde.

Mitglieder
 •  Herr Christian Griwahn, Bürgermeister
 •  Herr Ralf Berner, 1. stellv. Bürgermeister
 •  Herr Hans-Peter Tews, 2. stellv. Bürgermeister (Ernennung am 10.12.2020)
 •  Herr Dr. Gerd Albrecht
 •  Herr Peter Fürst
 •  Frau Ulrike Pfennig
 •  Frau Ines Martin
 •  Herr Bernd Stahl
 •  Frau Julia Fischer
 •  Herr Harald Kuhn
 •  Frau Margit Berner
 •  Herr Carsten Bergner
 •  Herr Dirk Splettstößer

Aufgaben

Die Gemeindevertretung ist für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig und überwacht die Durchführung ihrer Entscheidungen, soweit nicht durch Gesetz, Hauptsatzung oder Beschluss der Gemeindevertretung eine Übertragung auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister stattgefunden hat.

Wichtig sind, neben den der Gemeindevertretung gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, Angelegenheiten, die aufgrund ihrer politischen Bedeutung, ihrer Auswirkungen oder als Grundlage für Einzelentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gemeinde sind.

rechtliche Grundlage

Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004

Hauptsatzung der Gemeinde Velgast

Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Gemeinde.

Mitglieder
 •  Herr Burghard Rübcke von Veltheim, Bürgermeister
 •  Herr Norbert Schuparis, 1. stellv. Bürgermeister
 •  Herr Frank Wormsbächer
 •  Herr Andreas Zieris
 •  Herr Andreas Jahn

Aufgaben

Die Gemeindevertretung ist für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig und überwacht die Durchführung ihrer Entscheidungen, soweit nicht durch Gesetz, Hauptsatzung oder Beschluss der Gemeindevertretung eine Übertragung auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister stattgefunden hat.

Wichtig sind, neben den der Gemeindevertretung gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, Angelegenheiten, die aufgrund ihrer politischen Bedeutung, ihrer Auswirkungen oder als Grundlage für Einzelentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gemeinde sind.

rechtliche Grundlage

Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004

Hauptsatzung der Gemeinde Splietsdorf

Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Gemeinde.

Mitglieder
 •  Frau Kerstin Rossberg, Bürgermeisterin
•  Herr Andreas Gerds, 1. stellv. Bürgermeister
•  Herr Mathias Ringenberg, 2. stellv. Bürgermeister
•  Herr Kai-Uwe Hille
•  Frau Andrea Elsner
•  Herr Uwe von Mengersen
•  Herr Christian Nagel
•  Herr Christian Kussin
 •  Herr Jens Rossberg
Aufgaben

Die Gemeindevertretung ist für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig und überwacht die Durchführung ihrer Entscheidungen, soweit nicht durch Gesetz, Hauptsatzung oder Beschluss der Gemeindevertretung eine Übertragung auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister stattgefunden hat.

Wichtig sind, neben den der Gemeindevertretung gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, Angelegenheiten, die aufgrund ihrer politischen Bedeutung, ihrer Auswirkungen oder als Grundlage für Einzelentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gemeinde sind.

rechtliche Grundlage

Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004

Hauptsatzung der Gemeinde Papenhagen

Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Gemeinde.

Mitglieder
 •  Frau Cordula Filter, Bürgermeisterin
•  Frau Michaela Schöpke, 1. stellv. Bürgermeisterin
•  Frau Maria S. Kasten, 2. stellv. Bürgermeisterin
•  Herr Axel Rähse
•  Herr Marcel Lebich
•  Frau Maria Kasten
•  Herr Carsten Herrmann
Aufgaben

Die Gemeindevertretung ist für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig und überwacht die Durchführung ihrer Entscheidungen, soweit nicht durch Gesetz, Hauptsatzung oder Beschluss der Gemeindevertretung eine Übertragung auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister stattgefunden hat.

Wichtig sind, neben den der Gemeindevertretung gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, Angelegenheiten, die aufgrund ihrer politischen Bedeutung, ihrer Auswirkungen oder als Grundlage für Einzelentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gemeinde sind.

rechtliche Grundlage

Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004

Hauptsatzung der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz

Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Gemeinde.

 

Mitglieder
 •  Frau Gudrun Romanus, Bürgermeisterin
 •  Herr Marko Dettmann, 1. stellv. Bürgermeister
 •  Frau Michaela Timm, 2. stellv. Bürgermeisterin
 •  Herr Eckhard Fischer
 •  Herr Sebastian Nickel
 •  Herr Clemens Bohn
 •  Herr Thomas Hill
 •  Herr Torsten Weiher
 •  Herr Jörg Blasinski

Aufgaben

Die Gemeindevertretung ist für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig und überwacht die Durchführung ihrer Entscheidungen, soweit nicht durch Gesetz, Hauptsatzung oder Beschluss der Gemeindevertretung eine Übertragung auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister stattgefunden hat.

Wichtig sind, neben den der Gemeindevertretung gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, Angelegenheiten, die aufgrund ihrer politischen Bedeutung, ihrer Auswirkungen oder als Grundlage für Einzelentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gemeinde sind.

rechtliche Grundlage

Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004

Hauptsatzung der Gemeinde Gremersdorf-Buchholz