Einen aktuellen Bericht über Spendengeber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke gemäß § 144 in Verbindung mit § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern können Sie ebenfalls hier einsehen.
Der Bericht bleibt für einen Monat einsehbar.
