Sitzungstermine in Richtenberg
Protokolle
Sie haben hier die Möglichkeit, gemäß § 29 Absatz 8 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern den öffentlichen Teil der Niederschrift nach Bestätigung durch die Stadtvertretung einzusehen.
Die Niederschrift bleibt für einen Monat einsehbar.

