Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Franzburg
Die Stadtvertretung bildet gemäß § 35 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern einen Hauptausschuss. Die Hauptsatzung bestimmt wie viele Mitglieder der Hauptausschuss hat und ob stellvertretende Mitglieder zu wählen sind. Stimmberechtigter Vorsitzender ist der Bürgermeister.
In jeder Stadt/Gemeinde ist ein Finanzausschuss zu bilden. In ehrenamtlich verwalteten Gemeinden kann die Hauptsatzung vorsehen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden.
Der Hauptausschuss koordiniert die Arbeit aller Ausschüsse der Stadt-/Gemeindevertretung.
Er entscheidet nach den von der Stadt-/Gemeindevertretung festgelegten Richtlinien die Planung der Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung. Er entscheidet in Angelegenheiten, die ihm durch Beschluss der Stadt-/Gemeindevertretung oder durch die Hauptsatzung übertragen sind. Der Hauptausschuss entscheidet auch in dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zu einer Dringlichkeitssitzung der Stadt-/Gemeindevertretung aufgeschoben werden kann. Diese Entscheidungen bedürfen der Genehmigung durch die Stadt-/Gemeindevertretung.
Soweit dem Hauptausschuss Personalentscheidungen zugewiesen sind, entscheidet er im Einvernehmen mit dem Bürgermeister. Wird kein Einvernehmen erzielt, kann die Stadt-/Gemeindevertretung das Einvernehmen des Bürgermeisters mit der Mehrheit aller Stadt-/Gemeindevertreter ersetzen.
Der Finanzausschuss bereitet die Haushaltssatzung der Stadt/Gemeinde und die für die Durchführung des Haushaltsplanes erforderlichen Entscheidungen vor. Er kann die Haushaltsführung der Stadt/Gemeinde begleiten.
Quelle: Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
Hauptsatzung der Stadt Franzburg
Wenn
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möchten, wenden Sie sich bitte an
das Amt Franzburg-Richtenberg,
Frau Haker,
Tel. 038322954100
oder per E-Mail:
haker@amt-franzburg-richtenberg.de
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